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LEISTUNGSSPEKTRUM
Wir befassen uns als Landschaftsarchitekten mit Freiräumen unterschiedlicher Nutzungsanforderungen. Dieses umfasst Neuplanungen ebenso wie die Erneuerung vorhandener Garten- und Freianlagen oder Teilen von ihnen.

Die Planungsaufgaben beinhalten den gesamten Bereich der FREIRAUMPLANUNG, insbesondere:

  • - Privatgärten/Hausgärten

  • - Freiraumplanung für Wohnungsbau, Bürogebäude, Gewerbebauten

  • - Freiraumplanung für öffentliche Bildungseinrichtungen, Spielräume und Sportanlagen

  • - Platzgestaltungen und Grünflächen im privaten und öffentlichen Raum
  • - ausgewählte städtebauliche Planungen


LANDSCHAFTSPLANUNG: Aufgaben im Arbeitsfeld der Landschaftsplanung übernehmen wir im wesentlichen als vorhabenbezogene Planungen nach HOAI § 46, 48 + 49.

Unser Leistungsspektrum umfaßt in allen Leistungsbildern alle Leistungsphasen nach HOAI – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

ZIELE
Erarbeitung zeitgemäßer Planungen ist für uns ein wesentliches Anliegen. Dieses beinhaltet einen nutzerorientierten Planungsansatz mit frühzeitiger Einbindung der Planungsbeteiligten in den planerischen Abstimmungsprozess. Ideenvielfalt mit Bezugnahme auf das örtliche Umfeld sowie konstruktive, ökologische und ökonomische Funktionalität der Planungslösung sind wesentlich bestimmende Faktoren unserer Tätigkeit.